Wir sorgen dafür, dass nichts ins Rutschen kommt.
Unter dem Begriff „Winterdienst“ versteht man die „Gesamtheit aller Maßnahmen zur Sicherstellung von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufs im Winter“, in diesem Fall des ungehinderten Zutritts zu Ihrem Grundstück. Bei nicht geräumten Wegen, Einfahrten usw. trifft den Eigentümer normalerweise eine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Unfällen bei Eis und Schnee.
Hier übernehmen wir sämtliche erforderliche Tätigkeiten vom Räumen bis zum Streuen und beachten selbstverständlich auch die Bestimmungen der Gemeindereinigungssatzung bzw. des Straßen- und Wegegesetzes.